IHK Passau

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE FACHLICHE EIGNUNG FÜR DEN INNERSTAATLICHEN UND GRENZÜBERSCHREITENDEN

GÜTERKRAFTVERKEHR

Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau bescheinigt folgendes:

a) Herr Thomas L e h n e r
geboren am 09.08.1964 in Passau
hat mit Erfolg gemäß § 4 Abs.1 oder § 6 Abs. 1 und 2 oder § 7 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr vom 21. Juni 2000 (BGBI. l S. 918) die Prüfung zur Erlangung der Bescheinigung über die fachliche Eignung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr am 10.02.2004 abgelegt.

b) Die unter Buchstabe a) bezeichnete Person ist aufgrund ihrer fachlichen Eignung zur Berufsausübung in einem Güterkraftverkehrs unternehmen,

  • das Beförderungen im innerstaatlichen Verkehr in Deutschland durchführt,
  • das Beförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr durchführt,

berechtigt.

Durch diese Bescheinigung wird der ausreichende Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden
Verkehrsunternehmer erbracht.

Ausgestellt in Passau am 10.02.2004

Herr Bredemeier

IHK